FAQ
1. Wer kann Mitglied des Vereins werden?
Jede natürliche Person, die einen medizinischen oder zahnmedizinischen Studiengang abgeschlossen hat und entweder griechischer oder zypriotischer Herkunft bzw. griechischer oder zypriotischer Staatsbürger ist, kann Mitglied des Vereins werden. Die Person sollte im Bundesland Berlin-Brandenburg wohnen oder gearbeitet haben und bereit sein, die Ziele des Vereins zu unterstützen.
2. Wie kann ich Mitglied werden?
Die Mitgliedschaft wird durch das Einreichen eines schriftlichen Aufnahmeantrags erworben. Über den Antrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche/digitale Bestätigung des Vorstands wirksam. Falls der Vorstand den Antrag nicht bewilligt oder keine Einigung erzielt werden kann, entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertel-Mehrheit über die Aufnahme.
3. Welche Vorteile bietet die Mitgliedschaft im Verein?
Als Mitglied des Vereins genießen Sie die Möglichkeit zur Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen griechischen Ärztinnen und Ärzten in Berlin. Sie haben Zugang zu fachlichen Veranstaltungen, Workshops und Informationsmaterialien. Darüber hinaus können Sie sich ehrenamtlich engagieren und die Integration der griechischen Gemeinschaft im deutschsprachigen Raum unterstützen.
4. Wie endet die Mitgliedschaft im Verein?
Die Mitgliedschaft kann durch Austritt, Ausschluss oder Tod beendet werden. Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende aus dem Verein austreten. Der freiwillige Austritt führt zum Verlust der Mitgliedschaft. Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied grob gegen die Interessen des Vereins verstößt oder mehr als drei Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist, trotz dreimaliger schriftlicher Mahnung. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertel-Mehrheit.
5. Können auch Personen ohne medizinischen Hintergrund dem Verein beitreten?
Der Verein kann Freunde des Vereins und Ehrenmitglieder auf Vorschlag eines Vereinsmitglieds aufnehmen. Freunde und Ehrenmitglieder haben kein aktives oder passives Wahlrecht bei Vorstandswahlen oder anderen Beschlüssen in der Mitgliederversammlung. Sie sind von der Mitgliedsbeitragspflicht befreit. Freunde des Vereins können unabhängig von Herkunft und Bildungsstand dem Verein beitreten.
6. Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge und wie werden sie erhoben?
Die Mitgliedsbeiträge werden gemäß eines Beschlusses der Mitgliederversammlung festgelegt. Momentan beträgt der Jahresbeitrag 40EUR. Der Beitrag ist jeweils zu Beginn eines Jahres fällig oder bei neuen Mitgliedern bei Bestätigung der Mitgliedschaft. Zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen kann der Verein in bestimmten Fällen Umlagen erheben, die von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstands beschlossen werden. Die Umlage darf nicht höher sein als das Zweifache des Jahresbeitrags.
7. Welche Einnahmequellen hat der Verein?
Die Einnahmen des Vereins stammen hauptsächlich aus den Mitgliedsbeiträgen und können auch aus Veranstaltungen, Spenden, Zuwendungen sowie möglichen Überschüssen aus kulturellen und/oder medizinischen Veranstaltungen und Vermögensverwaltung generiert werden. Der Verein ist auch berechtigt, finanzielle Unterstützung von Mitgliedern und Nichtmitgliedern anzunehmen, wobei der Vorstand über deren Annahme entscheidet.
8. Welche Organe hat der Verein und wie funktionieren sie?
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist für die Leitung des Vereins verantwortlich und wird von den Mitgliedern gewählt. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium des Vereins und findet regelmäßig statt, um über wichtige Angelegenheiten zu beraten und Beschlüsse zu fassen.